Numbers 35

ELB1905_Strongs(i)
  1 H3068 Und Jehova H1696 redete H4872 zu Mose H4124 in den Ebenen Moabs H3383 , am Jordan H3405 von Jericho H559 , und sprach :
  2 H1121 Gebiete den Kindern H3478 Israel H6680 , daß sie H3881 von ihrem Erbbesitztum den Leviten H5892 Städte H5414 zum Wohnen geben H5892 ; und zu den Städten H3427 sollt ihr H5439 einen Bezirk rings um dieselben her H3881 den Leviten H5414 geben .
  3 H5892 Und die Städte H3427 seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr H929 Vieh H7399 und für ihre Habe H2416 und für alle ihre Tiere .
  4 H5892 Und die Bezirke der Städte H3881 , welche ihr den Leviten H5414 geben H5439 sollt, sollen von H7023 der Stadtmauer H2351 nach außen H505 hin tausend H520 Ellen betragen ringsum;
  5 H6924 und H2351 ihr sollt außerhalb H5892 der Stadt H505 auf der Ostseite zweitausend H520 Ellen H6828 abmessen, und H505 auf der Südseite zweitausend H520 Ellen H505 , und auf der Westseite zweitausend H520 Ellen H505 und auf der Nordseite zweitausend H520 Ellen H5892 , daß die Stadt H8432 in H5892 der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.
  6 H5892 Und die Städte H3881 , die ihr den Leviten H5414 geben H8337 sollt: sechs H5414 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben H5127 sollt, damit dahin fliehe H7523 , wer einen Totschlag begangen hat H8147 -H705 ; und zu diesen hinzu sollt ihr zweiundvierzig H5892 Städte H5414 geben .
  7 H5892 Alle die Städte H3881 , die ihr den Leviten H5414 geben H8083 sollt, sie und ihre Bezirke, sollen achtundvierzig H5892 Städte sein.
  8 H376 Und H5892 was die Städte H272 betrifft, die ihr von dem Eigentum H1121 der Kinder H3478 Israel H5414 geben H7227 sollt-von dem Stamme, der viel H7235 hat, sollt ihr viel H4592 nehmen, und von dem, der wenig H4591 hat, sollt ihr wenig H6310 nehmen; jeder Stamm soll nach H5159 Verhältnis seines Erbteils H5157 , das er erben H5892 wird, von seinen Städten H3881 den Leviten H5414 geben .
  9 H3068 Und Jehova H1696 redete H4872 zu Mose H559 und sprach :
  10 H1696 Rede H1121 zu den Kindern H3478 Israel H559 und sprich H5674 zu ihnen: Wenn ihr über H3383 den Jordan H776 in das Land H3667 Kanaan ziehet,
  11 H7136 so sollt H5892 ihr euch Städte H5127 bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe H7684 ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen H5221 erschlagen H7523 hat .
  12 H5892 Und die Städte H6440 sollen euch zur Zuflucht sein vor H7523 dem Rächer, daß der Totschläger H4191 nicht sterbe H5712 , bis er vor der Gemeinde H5975 gestanden H1350 hat H4941 zum Gericht .
  13 H5892 Und die Städte H5414 , die ihr geben H8337 sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein.
  14 H7969 Drei H5892 Städte H5414 sollt ihr geben H5676 diesseit H3383 des Jordan H7969 , und drei H5892 Städte H5414 sollt ihr geben H776 im Lande H3667 Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein.
  15 H1121 Den Kindern H3478 Israel H1616 und dem Fremdling H8453 und dem Beisassen H8432 in H8337 ihrer Mitte sollen diese sechs H5892 Städte H5127 zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe H7684 ein jeder, der einen Menschen aus Versehen H5221 erschlagen hat .
  16 H5221 Wenn er H7523 ihn H1270 aber mit einem eisernen H3627 Werkzeug H7523 geschlagen hat H4191 , daß er gestorben H4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll H4191 gewißlich getötet werden.
  17 H5221 Und wenn er H7523 ihn H68 mit einem Stein H3027 , den er in der Hand H4191 führte, wodurch man sterben H7523 kann, geschlagen hat H4191 , daß er gestorben H4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll H4191 gewißlich getötet werden.
  18 H5221 Oder wenn er H7523 ihn H6086 mit einem hölzernen H3627 Werkzeug H3027 , das er in der Hand H4191 führte, wodurch man sterben H7523 kann, geschlagen hat H4191 , daß er gestorben H4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll H4191 gewißlich getötet werden.
  19 H1350 Der Bluträcher H4191 , der soll H7523 den Mörder töten H1931 ; wenn er H6293 ihn H4191 antrifft, soll er ihn töten.
  20 H1920 Und wenn er H8135 ihn aus Haß H7993 gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen H4191 hat, daß er gestorben ist,
  21 H7523 oder ihn H342 aus Feindschaft H3027 mit seiner Hand H7523 geschlagen hat H5221 , daß er H4191 gestorben H4191 ist, so soll H1350 der Schläger gewißlich getötet werden H5221 ; er H4191 ist ein Mörder; der Bluträcher soll H4191 den Mörder töten H6293 , wenn er ihn antrifft.
  22 H1920 Wenn er H6621 aber von ungefähr H3808 , nicht H342 aus Feindschaft H3627 , ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug H7993 auf ihn geworfen hat,
  23 H7200 oder, ohne es zu sehen H68 , irgend einen Stein H4191 , wodurch man sterben H5307 kann, auf ihn hat fallen H4191 lassen, daß er gestorben ist, er war H3808 ihm aber nicht H341 feind H1245 und suchte seinen Schaden nicht:
  24 H5712 so soll die Gemeinde H1350 zwischen dem Schläger und dem Bluträcher H4941 nach diesen Rechten H8199 richten;
  25 H5712 und die Gemeinde H3027 soll den Totschläger aus der Hand H1350 des Bluträchers H5337 erretten H5712 , und die Gemeinde H5127 soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen H7725 ist H3427 ; und er soll darin bleiben H4194 bis zum Tode H1419 des Hohenpriesters H6944 , den man mit dem heiligen H4886 Öle gesalbt H7523 hat .
  26 H7523 Wenn aber der Totschläger H1366 über die Grenze H5127 seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,
  27 H1350 und der Bluträcher H4672 findet H7523 ihn H2351 außerhalb H1366 der Grenze H7523 seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger H1350 , so hat H1818 er keine Blutschuld .
  28 H3427 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben H4194 bis zum Tode H1419 des Hohenpriesters H310 ; und nach H4194 dem Tode H1419 des Hohenpriesters H7523 darf der Totschläger H776 in das Land seines Eigentums zurückkehren. -
  29 H2708 Und H1755 dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
  30 H5707 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen H4191 soll H7523 man den Mörder H7523 töten H259 ; aber ein H5707 einzelner Zeuge H6030 kann nicht wider einen Menschen aussagen H5221 , daß er sterbe.
  31 H5315 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele H7563 eines Mörders, der schuldig H3947 ist H4191 zu sterben H4191 , sondern er soll H4191 gewißlich getötet H7523 werden .
  32 H3427 Auch sollt ihr H3947 keine Sühne annehmen H4194 für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode H3548 des Priesters H7725 zurückkehre, um H776 im Lande zu wohnen.
  33 H776 Und ihr sollt das Land H2610 nicht H1818 entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut H776 , das entweiht das Land H776 ; und für das Land H3722 kann keine Sühnung H1818 getan werden wegen des Blutes H8210 , das darin vergossen H1818 worden, außer durch das Blut H8210 dessen, der es vergossen hat .
  34 H776 Und du sollst nicht das Land H2930 verunreinigen H8432 , in H8432 welchem ihr wohnet, in H3427 dessen Mitte ich wohne H3068 ; denn ich, Jehova H7931 , wohne H1121 inmitten der Kinder H3478 Israel .