21H7523 oder ihnH342aus FeindschaftH3027mit seiner HandH7523geschlagen hatH5221, daß erH4191gestorbenH4191ist, so sollH1350der Schläger gewißlich getötet werdenH5221; erH4191ist ein Mörder; der Bluträcher sollH4191den Mörder tötenH6293, wenn er ihn antrifft.