Luther1545_Strongs(i)
1
H3068
Und der HErr
H1696
redete
H4872
mit Mose
H6160
auf dem Gefilde
H4124
der Moabiter
H3383
am Jordan
H3405
gegen Jericho
H559
und sprach :
2
H1121
Gebeut den Kindern
H3478
Israel
H6680
, daß sie
H3881
den Leviten
H5892
Städte
H5414
geben
H5439
von
H5159
ihren Erbgütern
H5414
, da sie
H3427
wohnen mögen;
3
H4054
dazu die Vorstädte
H3427
um die Städte her sollt ihr
H5892
den Leviten auch geben, daß sie in den Städten
H929
wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh
H7399
und Gut
H2416
und allerlei Tiere haben.
4
H4054
Die Weite aber der Vorstädte
H3881
, die sie den Leviten
H5414
geben
H505
, soll tausend
H520
Ellen
H7023
außer der Stadtmauer
H5439
umher haben.
5
H4058
So sollt ihr nun messen
H2351
außen
H5892
an der Stadt
H6285
von der Ecke
H6924
gegen dem Morgen
H505
zweitausend
H520
Ellen
H5892
und
H6285
von der Ecke
H5045
gegen Mittag
H505
zweitausend
H520
Ellen
H6285
und von der Ecke
H3220
gegen dem Abend
H505
zweitausend
H520
Ellen
H6285
und von der Ecke
H6828
gegen Mitternacht
H505
zweitausend
H520
Ellen
H5892
, daß die Stadt
H8432
im
H4054
Mittel sei. Das sollen ihre Vorstädte sein.
6
H5892
Und
H5892
unter den Städten
H3881
, die ihr den Leviten
H5414
geben
H8337
werdet, sollt ihr sechs
H5414
Freistädte geben
H7523
, daß da hineinfliehe, wer einen Totschlag getan hat
H5892
. Über dieselben sollt ihr noch zwoundvierzig Städte
H5414
geben,
7
H5892
daß alle Städte
H3881
, die ihr den Leviten
H8083
gebet, seien achtundvierzig
H4054
mit ihren Vorstädten .
8
H5892
Und sollt derselben
H7227
desto mehr
H5414
geben
H7235
von denen, die viel
H272
besitzen
H1121
unter den Kindern
H3478
Israel
H4591
, und desto weniger
H4592
von denen, die wenig
H5157
besitzen
H376
; ein
H6310
jeglicher nach
H5159
seinem Erbteil
H5892
, das ihm zugeteilet wird, soll Städte
H3881
den Leviten
H5414
geben .
10
H1121
Rede mit den Kindern
H3478
Israel
H559
und
H1696
sprich
H5674
zu ihnen: Wenn ihr über
H3383
den Jordan
H776
ins Land
H3667
Kanaan kommt,
11
H7136
sollt
H5892
ihr Städte
H5892
auswählen, daß Freistädte
H5127
seien; dahin fliehe
H5315
, der einen Totschlag
H7684
unversehens
H5221
tut .
12
H5892
Und
H6440
sollen unter
H4733
euch solche Freistädte
H4191
sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben
H1350
müsse, der einen Totschlag getan hat
H4941
, bis daß er vor der Gemeine vor Gericht
H5975
gestanden sei.
14
H7969
Drei
H5414
sollt ihr geben
H5676
diesseit
H3383
des Jordans
H5892
und
H7969
drei
H776
im Lande
H3667
Kanaan .
15
H8337
Das sind die sechs
H4733
Freistädte
H1121
, beide den Kindern
H3478
Israel
H5892
und
H1616
den Fremdlingen
H8432
und den Hausgenossen unter
H5315
euch
H5127
, daß dahin fliehe
H5221
, wer einen Totschlag getan hat
H7684
unversehens .
16
H1270
Wer jemand mit einem Eisen
H5221
schlägt
H4191
, daß er stirbt
H7523
, der ist ein Totschläger
H7523
und
H4191
soll des Todes
H4191
sterben .
17
H5221
Wirft er
H3027
ihn
H68
mit einem Stein
H4191
, damit jemand
H4191
mag getötet werden, daß er davon stirbt
H7523
, so ist er ein Totschläger
H7523
und
H4191
soll des Todes
H4191
sterben .
18
H5221
Schlägt
H3027
er ihn
H6086
aber mit einem Holz
H4191
, damit jemand
H4191
mag totgeschlagen werden, daß er stirbt
H7523
, so ist er ein Totschläger
H7523
und
H4191
soll des Todes
H4191
sterben .
19
H1818
Der Rächer des Bluts
H7523
soll den Totschläger
H4191
zum Tode bringen
H1931
; wie er
H1350
geschlagen hat
H6293
, soll man ihn
H4191
wieder töten .
20
H1920
Stößt er
H8135
ihn aus Haß
H6660
, oder wirft etwas auf ihn aus List
H4191
, daß er stirbt,
21
H5221
oder schlägt
H6293
ihn
H342
durch Feindschaft
H3027
mit seiner Hand
H5221
, daß er
H4191
stirbt
H4191
, so soll der des Todes
H4191
sterben
H7523
, der ihn geschlagen hat
H7523
; denn er ist ein Totschläger
H1350
; der Rächer
H1818
des Bluts
H4191
soll ihn zum Tode bringen .
22
H1920
Wenn er
H3808
ihn aber ohngefähr stößt ohne
H342
Feindschaft
H7993
, oder wirft
H3627
irgend etwas
H6621
auf ihn unversehens,
23
H68
oder irgend einen Stein
H4191
, davon man sterben
H1245
mag, und hat‘s
H3808
nicht
H7200
gesehen
H5307
, auf ihn wirft
H4191
, daß er stirbt
H7451
, und er ist nicht
H341
sein Feind, hat ihm auch kein Übels gewollt:
24
H8199
so soll die Gemeine richten
H5221
zwischen dem, der geschlagen
H1350
hat
H1818
, und dem Rächer des Bluts
H4941
in diesem Gericht .
25
H5892
Und
H3427
die
H5337
Gemeine soll den Totschläger erretten
H3027
von der Hand
H1350
des Bluträchers
H3548
und
H7725
soll ihn wiederkommen
H5127
lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war
H4194
; und soll daselbst bleiben, bis daß der Hoheprie ster sterbe
H6944
, den man mit dem heiligen
H8081
Öl
H7523
gesalbet hat .
26
H7523
Wird aber der Totschläger
H3318
aus
H5892
seiner Freistadt
H1366
Grenze
H3318
gehen
H5127
, dahin er geflohen ist,
27
H5892
und
H1350
der Bluträcher
H4672
findet
H7523
ihn
H1366
außer der Grenze
H7523
seiner Freistadt und schlägt ihn
H1818
tot, der soll des Bluts nicht schuldig sein.
28
H3548
Denn er
H3548
sollte in seiner
H3427
Freistadt bleiben
H4194
bis an den Tod
H1419
des Hohenpriesters
H5892
, und
H310
nach
H1419
des Hohenpriesters
H4194
Tod
H7725
wieder
H776
zum Lande
H272
seines Erbguts kommen.
30
H5315
Den
H7523
Totschläger
H5221
soll man töten
H6310
nach dem Mund
H5707
zweier Zeugen
H259
. Ein
H5707
Zeuge
H6030
soll nicht antworten
H5315
über eine SeeLE
H4191
zum Tode .
31
H7523
Und
H3724
ihr sollt keine Versöhnung
H5315
nehmen über die SeeLE
H3947
des Totschlägers; denn er ist
H4191
des Todes
H7563
schuldig
H4191
, und er soll des Todes
H4191
sterben .
32
H5892
Und
H3724
sollt keine Versöhnung
H5127
nehmen über dem, der zur Freistadt geflohen
H3947
ist
H7725
, daß er wiederkomme
H3427
, zu wohnen
H776
im Lande
H3548
, bis der Priester
H4194
sterbe .