Luther1912_Strongs(i)
2
H1696
Rede
H1121
mit den Kindern
H3478
Israel
H559
und sprich
H802
: Wenn ein Weib
H2232
empfängt
H3205
und gebiert
H2145
ein Knäblein
H7651
, so soll sie sieben
H3117
Tage
H2930
unrein
H5079 H1738 H3117
sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet.
3
H8066
Und am achten
H3117
Tage
H1320
soll man das Fleisch
H6190
seiner Vorhaut
H4135
beschneiden .
4
H3427 H7969 H7970
Und sie soll daheimbleiben
H3117
Tage
H1818
im Blut
H2893
ihrer Reinigung
H6944
. Kein Heiliges
H5060
soll sie anrühren
H4720
, und zum Heiligtum
H935
soll sie nicht kommen
H3117 H3117
, bis daß die Tage
H2892
ihrer Reinigung
H4390
aus sind.
5
H3205
Gebiert
H5347
sie aber ein Mägdlein
H7620
, so soll sie zwei Wochen
H2930
unrein
H5079
sein, wie wenn sie ihre Krankheit
H8346 H8337
leidet, und soll
H3117
Tage
H3427
daheimbleiben
H1818
in dem Blut
H2893
ihrer Reinigung .
6
H3117
Und wenn die Tage
H2892
ihrer Reinigung
H4390
aus
H1121
sind für den Sohn
H1323
oder für die Tochter
H1121 H8141
, soll sie ein jähriges
H3532
Lamm
H935
bringen
H5930
zum Brandopfer
H1121
und eine junge
H3123
Taube
H8449
oder Turteltaube
H2403
zum Sündopfer
H3548
dem Priester
H6607
vor die Tür
H168
der Hütte
H4150
des Stifts .
7
H7126
Der soll es opfern
H6440
vor
H3068
dem HERRN
H3722
und sie versöhnen
H2891
, so wird sie rein
H1818 H4726
von ihrem Blutgang
H8451
. Das ist das Gesetz
H2145
für die, so ein Knäblein
H5347
oder Mägdlein
H3205
gebiert .
8
H4672 H1767
Vermag
H3027
aber ihre Hand
H4672
nicht
H7716
ein Schaf
H3947
, so nehme
H8147
sie zwei
H8449
Turteltauben
H1121
oder zwei junge
H3123
Tauben
H259
, eine
H5930
zum Brandopfer
H259
, die andere
H2403
zum Sündopfer
H3548
; so soll sie der Priester
H3722
versöhnen
H2891
, daß sie rein werde.