Luther1545_Strongs(i)
2
H3478
Rede mit den Kindern Israel
H1696
und sprich
H802
: Wenn ein Weib
H3205
besamet wird und gebiert
H1121
ein Knäblein
H559
, so soll sie
H7651
sieben
H3117
Tage
H2930
unrein
H2930
sein
H3117
, solange
H1738
sie ihre Krankheit leidet.
3
H8066
Und am achten
H3117
Tage
H1320
soll man das Fleisch
H6190
seiner Vorhaut
H4135
beschneiden .
4
H3427
Und sie
H7969
soll daheim bleiben dreiunddreißig
H3117
Tage
H1818
im Blut
H2893
ihrer Reinigung
H5060
. Kein Heiliges soll sie anrühren
H6944
und zum Heiligtum
H2892
soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung
H4390
aus
H935
sind .
5
H3205
Gebiert
H3427
sie
H5347
aber ein Mägdlein
H7620
, so soll sie zwo Wochen
H2930
unrein
H5079
sein, solange sie ihre Krankheit leidet
H8337
, und soll sechsundsechzig
H3117
Tage
H1818
daheim bleiben in dem Blut
H2893
ihrer Reinigung .
6
H1121
Und
H3117
wenn die Tage
H2892
ihrer Reinigung
H4390
aus sind
H1121
für den Sohn
H1323
oder für die Tochter
H8141
, soll sie
H3532
ein jährig Lamm
H935
bringen
H5930
zum Brandopfer
H1121
und
H3123
eine junge Taube
H8449
oder Turteltaube
H2403
zum Sündopfer
H3548
dem Priester
H6607
vor die Tür
H168
der Hütte
H4150
des Stifts .