Luther1912_Strongs(i)
6
H3117
Und wenn die Tage
H2892
ihrer Reinigung
H4390
aus
H1121
sind für den Sohn
H1323
oder für die Tochter
H1121 H8141
, soll sie ein jähriges
H3532
Lamm
H935
bringen
H5930
zum Brandopfer
H1121
und eine junge
H3123
Taube
H8449
oder Turteltaube
H2403
zum Sündopfer
H3548
dem Priester
H6607
vor die Tür
H168
der Hütte
H4150
des Stifts .
7
H7126
Der soll es opfern
H6440
vor
H3068
dem HERRN
H3722
und sie versöhnen
H2891
, so wird sie rein
H1818 H4726
von ihrem Blutgang
H8451
. Das ist das Gesetz
H2145
für die, so ein Knäblein
H5347
oder Mägdlein
H3205
gebiert .
8
H4672 H1767
Vermag
H3027
aber ihre Hand
H4672
nicht
H7716
ein Schaf
H3947
, so nehme
H8147
sie zwei
H8449
Turteltauben
H1121
oder zwei junge
H3123
Tauben
H259
, eine
H5930
zum Brandopfer
H259
, die andere
H2403
zum Sündopfer
H3548
; so soll sie der Priester
H3722
versöhnen
H2891
, daß sie rein werde.