Luther1545_Strongs(i)
1
H4872
Und
H4872
Mose
H559
sagte
H1121
den Kindern
H3478
Israel
H3068
alles, was ihm der HErr
H6680
geboten hatte .
2
H4872
Und Mose
H1696
redete
H7218
mit den Fürsten
H4294
der Stämme
H1121
der Kinder
H3478
Israel
H559
und sprach
H1697
: Das
H3068
ist‘s, das der HErr
H6680
geboten hat:
3
H3068
Wenn jemand dem HErrn
H376
ein
H5088
Gelübde
H5087
tut
H7650
oder einen Eid
H5315
schwöret, daß er seine SeeLE
H632
verbindet
H1697
, der soll sein Wort
H6213
nicht schwächen, sondern alles tun
H6310
, wie es zu seinem Munde
H3318
ist ausgegangen .
4
H3068
Wenn ein Weibsbild dem HErrn
H5088
ein Gelübde
H5087
tut
H632
und sich verbindet
H802
, weil sie
H1
in ihres Vaters
H1004
Hause
H5271
und im Magdtum ist;
5
H5088
und ihr Gelübde
H632
und Verbündnis
H2790
, das sie
H5315
tut über ihre SeeLE
H1
, kommt vor ihren Vater
H1
, und er
H6965
schweiget dazu: so gilt
H5088
all ihr Gelübde
H631
und all ihr Verbündnis
H6965
, des sie sich
H5315
über ihre SeeLE
H8085
verbunden hat .
6
H1
Wo aber ihr Vater
H3117
wehret des Tages
H5088
, wenn er‘s höret, so gilt kein Gelübde
H632
noch Verbündnis
H5106
, dessen sie
H6965
sich
H5315
über ihre SeeLE
H8085
verbunden hat
H3068
; und der HErr
H5545
wird ihr gnädig sein
H1
, weil ihr Vater
H631
ihr gewehret hat .
7
H631
Hat
H376
sie aber einen Mann
H5088
und hat ein Gelübde
H8193
auf ihr, oder entfähret ihr aus ihren Lippen
H5315
ein Verbündnis über ihre SeeLE;
8
H376
und der Mann
H8085
höret‘s
H3117
und schweiget desselben Tages
H6965
stille: so gilt
H5088
ihr Gelübde
H632
und Verbündnis
H2790
, dessen sie
H6965
sich
H5315
über ihre SeeLE
H8085
verbunden hat .
9
H376
Wo aber ihr Mann
H3117
wehret des Tages
H4008
, wenn er‘s höret, so ist
H5088
ihr Gelübde
H5106
los, das sie
H8085
auf ihr hat
H631
, und das Verbündnis
H8193
, das ihr aus ihren Lippen
H6565
entfahren ist
H5315
über ihre SeeLE
H3068
; und der HErr
H5545
wird ihr gnädig sein .
10
H5088
Das Gelübde
H490
einer Witwe
H1644
und Verstoßenen
H5315
: alles, wes sie sich verbindet über ihre SeeLE
H6965
, das gilt auf ihr.
11
H376
Wenn jemandes
H1004
Gesinde
H7621
gelobet oder sich mit einem Eide
H632
verbindet
H5315
über seine SeeLE;
12
H376
und
H2790
der Hausherr höret‘s und schweiget dazu und wehret‘s nicht
H6965
: so gilt
H5088
all dasselbe Gelübde
H6965
und alles, wes es sich
H8085
verbunden hat
H5315
über seine SeeLE .
13
H3117
Macht‘s aber der Hausherr des Tages
H376
los, wenn er
H8085
‘s höret
H4161
, so gilt‘s nicht, was aus
H8193
seinen Lippen
H6565
gegangen ist
H6965
, das es gelobet oder sich
H6565
verbunden hat
H5315
über seine SeeLE
H6565
; denn der Hausherr hat‘s
H376
los gemacht; und
H3068
der HErr
H5545
wird ihm gnädig sein .
14
H376
Und
H5088
alle Gelübde
H376
und
H7621
Eide
H632
, zu verbinden
H5315
, den
H6031
Leib zu kasteien, mag der Hausherr kräftigen oder schwächen, also:
15
H3117
Wenn
H376
er
H2790
dazu schweiget
H3117
von einem Tage
H5088
zum andern, so bekräftiget er alle seine Gelübde
H6965
und Verbündnisse, die es auf
H6965
ihm
H632
hat
H8085
, darum daß er geschwiegen hat
H3117
des Tages, da er‘s hörete.