Numbers 30

Luther1545_Strongs(i)
  1 H4872 Und H4872 Mose H559 sagte H1121 den Kindern H3478 Israel H3068 alles, was ihm der HErr H6680 geboten hatte .
  2 H4872 Und Mose H1696 redete H7218 mit den Fürsten H4294 der Stämme H1121 der Kinder H3478 Israel H559 und sprach H1697 : Das H3068 ist‘s, das der HErr H6680 geboten hat:
  3 H3068 Wenn jemand dem HErrn H376 ein H5088 Gelübde H5087 tut H7650 oder einen Eid H5315 schwöret, daß er seine SeeLE H632 verbindet H1697 , der soll sein Wort H6213 nicht schwächen, sondern alles tun H6310 , wie es zu seinem Munde H3318 ist ausgegangen .
  4 H3068 Wenn ein Weibsbild dem HErrn H5088 ein Gelübde H5087 tut H632 und sich verbindet H802 , weil sie H1 in ihres Vaters H1004 Hause H5271 und im Magdtum ist;
  5 H5088 und ihr Gelübde H632 und Verbündnis H2790 , das sie H5315 tut über ihre SeeLE H1 , kommt vor ihren Vater H1 , und er H6965 schweiget dazu: so gilt H5088 all ihr Gelübde H631 und all ihr Verbündnis H6965 , des sie sich H5315 über ihre SeeLE H8085 verbunden hat .
  6 H1 Wo aber ihr Vater H3117 wehret des Tages H5088 , wenn er‘s höret, so gilt kein Gelübde H632 noch Verbündnis H5106 , dessen sie H6965 sich H5315 über ihre SeeLE H8085 verbunden hat H3068 ; und der HErr H5545 wird ihr gnädig sein H1 , weil ihr Vater H631 ihr gewehret hat .
  7 H631 Hat H376 sie aber einen Mann H5088 und hat ein Gelübde H8193 auf ihr, oder entfähret ihr aus ihren Lippen H5315 ein Verbündnis über ihre SeeLE;
  8 H376 und der Mann H8085 höret‘s H3117 und schweiget desselben Tages H6965 stille: so gilt H5088 ihr Gelübde H632 und Verbündnis H2790 , dessen sie H6965 sich H5315 über ihre SeeLE H8085 verbunden hat .
  9 H376 Wo aber ihr Mann H3117 wehret des Tages H4008 , wenn er‘s höret, so ist H5088 ihr Gelübde H5106 los, das sie H8085 auf ihr hat H631 , und das Verbündnis H8193 , das ihr aus ihren Lippen H6565 entfahren ist H5315 über ihre SeeLE H3068 ; und der HErr H5545 wird ihr gnädig sein .
  10 H5088 Das Gelübde H490 einer Witwe H1644 und Verstoßenen H5315 : alles, wes sie sich verbindet über ihre SeeLE H6965 , das gilt auf ihr.
  11 H376 Wenn jemandes H1004 Gesinde H7621 gelobet oder sich mit einem Eide H632 verbindet H5315 über seine SeeLE;
  12 H376 und H2790 der Hausherr höret‘s und schweiget dazu und wehret‘s nicht H6965 : so gilt H5088 all dasselbe Gelübde H6965 und alles, wes es sich H8085 verbunden hat H5315 über seine SeeLE .
  13 H3117 Macht‘s aber der Hausherr des Tages H376 los, wenn er H8085 ‘s höret H4161 , so gilt‘s nicht, was aus H8193 seinen Lippen H6565 gegangen ist H6965 , das es gelobet oder sich H6565 verbunden hat H5315 über seine SeeLE H6565 ; denn der Hausherr hat‘s H376 los gemacht; und H3068 der HErr H5545 wird ihm gnädig sein .
  14 H376 Und H5088 alle Gelübde H376 und H7621 Eide H632 , zu verbinden H5315 , den H6031 Leib zu kasteien, mag der Hausherr kräftigen oder schwächen, also:
  15 H3117 Wenn H376 er H2790 dazu schweiget H3117 von einem Tage H5088 zum andern, so bekräftiget er alle seine Gelübde H6965 und Verbündnisse, die es auf H6965 ihm H632 hat H8085 , darum daß er geschwiegen hat H3117 des Tages, da er‘s hörete.
  16 H8085 Wird H310 er‘s aber schwächen, nachdem H6565 er‘s gehöret hat H5771 , so soll er die Missetat H5375 tragen .
  17 H2706 Das sind die Satzungen H3068 , die der HErr H4872 Mose H376 geboten hat zwischen Mann H802 und Weib H1 , zwischen Vater H1323 und Tochter H6680 , weil sie H5271 noch eine Magd ist H1 in ihres Vaters H1004 Hause .