Luther1545_Strongs(i)
12
H8426
Wollen sie ein Lobopfer
H7126
tun
H4682
, so sollen sie ungesäuerte
H2471
Kuchen
H7126
opfern
H1101
, mit
H8081
Öl
H4682
gemenget, und ungesäuerte
H7550
Fladen
H1101
, mit
H8081
Öl
H4886
bestrichen
H7246
, und geröstete
H5560
Semmelkuchen
H8081
, mit Öl gemenget.
13
H7133
Sie sollen aber solches Opfer
H7126
tun
H2471
auf einem Kuchen
H3899
von gesäuertem Brot
H8426
zum Lobopfer
H2077
seines Dankopfers .
14
H259
Und soll einen
H7133
von den allen
H3068
dem HErrn
H8641
zur Hebe
H7126
opfern
H3548
; und soll des Priesters
H1818
sein, der das Blut
H8002
des Dankopfers sprenget.
15
H1320
Und das Fleisch
H2077
des Lobopfers in seinem Dankopfer
H3117
soll desselben Tages
H398
gegessen
H3240
werden
H7133
, da es
H1242
geopfert ist, und nichts übergelassen werden bis an den Morgen .
16
H7133
Und es
H5088
sei ein Gelübde
H5071
oder freiwillig
H2077
Opfer
H2077
, so soll es
H4283
desselben Tages
H7126
, da es geopfert ist
H398
, gegessen
H3498
werden; so aber etwas überbleibet auf den andern
H3117
Tag
H398
, soll man‘s doch essen .
17
H1320
Aber was von geopfertem Fleisch
H7992
überbleibet am dritten
H3117
Tag
H784
, soll mit Feuer
H8313
verbrannt
H3498
werden .
18
H7992
Und wo jemand am dritten
H3117
Tage
H398
wird essen
H1320
von dem geopferten Fleisch
H2077
seines Dankopfers
H7521
, so wird der nicht angenehm sein
H398
, der es geopfert hat
H2803
; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden
H6292
, sondern es wird ein Greuel
H5315
sein; und welche SeeLE
H398
davon essen
H7126
wird, die ist
H5771
einer Missetat
H5375
schuldig .
19
H1320
Und das Fleisch
H2931
, das etwas Unreines
H398
anrühret, soll nicht gegessen
H784
, sondern mit Feuer
H8313
verbrannt werden
H2889
. Wer reines Leibes ist
H1320
, soll des Fleisches
H398
essen .