21H2931 UndH5315wenn eine SeeLEH2932etwas UnreinesH2931anrühret, es sei ein unreinerH120MenschH929, ViehH398, oder was sonst greulich istH1320, und vom FleischH2077des DankopfersH3068isset, das dem HErrnH3772zugehöret, die wird ausgerottet werdenH5971von ihrem Volk .