Luther1912_Strongs(i)
16
H1270 H3627
Wer jemand mit einem Eisen
H5221
schlägt
H4191
, daß er stirbt
H7523
, der ist ein Totschläger
H4191
und soll
H4191
des Todes
H4191
sterben .
17
H3027
Wirft
H68
er ihn mit einem Stein
H5221 H4191
, mit dem jemand mag getötet
H4191
werden, daß er davon stirbt
H7523
, so ist er ein Totschläger
H4191
und soll
H4191
des Todes
H4191
sterben .
18
H3027 H5221 H3627
Schlägt
H6086
er ihn aber mit einem Holz
H4191
, mit dem jemand mag totgeschlagen
H4191
werden, daß er stirbt
H7523
, so ist er ein Totschläger
H4191
und soll
H4191
des Todes
H4191
sterben .
19
H1350
Der Rächer
H1818
des Bluts
H7523
soll den Totschläger
H4191
zum
H4191
Tode bringen
H6293
; wo er ihm begegnet
H1931
, soll er
H4191
ihn töten .
20
H1920
Stößt
H8135
er ihn aus Haß
H7993
oder wirft
H6660
etwas auf ihn aus List
H4191
, daß er stirbt,
21
H5221
oder schlägt
H342
ihn aus Feindschaft
H3027
mit seiner Hand
H4191
, daß er stirbt
H4191
, so soll
H4191
er des Todes
H4191
sterben
H5221
, der ihn geschlagen
H7523
hat; denn er ist ein Totschläger
H1350
. Der Rächer
H1818
des Bluts
H7523
soll ihn
H4191
zum
H4191
Tode bringen
H6293
, wo er ihm begegnet .
22
H6621
Wenn er ihn aber ungefähr
H1920
stößt
H3808
, ohne
H342
Feindschaft
H7993
, oder wirft
H3627
irgend etwas
H6660
auf ihn unversehens
23
H5307
oder wirft
H68
irgend einen Stein
H4191
auf ihn, davon man sterben
H3808
mag, und er hat’s nicht
H7200
gesehen
H4191
, also daß er stirbt
H341
, und er ist nicht sein Feind
H7451
, hat ihm auch kein Übles
H1245
gewollt,
24
H5712
so soll die Gemeinde
H8199
richten
H5221
zwischen dem, der geschlagen
H1350
hat, und dem Rächer
H1818
des Bluts
H4941
nach diesen Rechten .
25
H5712
Und die Gemeinde
H7523
soll den Totschläger
H5337
erretten
H3027
von der Hand
H1818 H1350
des Bluträchers
H7725
und soll ihn wiederkommen
H4733 H5892
lassen zu der Freistadt
H5127
, dahin er geflohen
H3427
war; und er soll daselbst bleiben
H1419 H3548
, bis daß der Hohepriester
H4194
sterbe
H6944
, den man mit dem heiligen
H8081
Öl
H4886
gesalbt hat.
26
H3318 H7523
Wird aber der Totschläger
H3318
aus
H4733 H5892
seiner Freistadt
H1366
Grenze
H3318
gehen
H5127
, dahin er geflohen ist,
27
H1818 H1350
und der Bluträcher
H4672
findet
H2351
ihn außerhalb
H1366
der Grenze
H4733 H5892
seiner Freistadt
H7523
und schlägt
H7523
ihn
H7523
tot
H1818
, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.
28
H7523
Denn er
H4733 H5892
sollte in seiner Freistadt
H3427
bleiben
H4194
bis an den Tod
H1419 H3548
des Hohenpriesters
H310
, und nach
H1419 H3548
des Hohenpriesters
H4194
Tod
H7725
wieder
H776
zum Lande
H272
seines Erbguts
H7725
kommen .
29
H2708 H4941
Das soll euch ein Recht
H1755
sein bei euren Nachkommen
H4186
, überall, wo ihr wohnet .
30
H7523
Den Totschläger
H7523
soll man töten
H6310
nach dem Mund
H5707
zweier Zeugen
H259
. Ein
H5707
Zeuge
H6030
soll nicht aussagen
H5315
über eine Seele
H4191
zum Tode .
31
H3724
Und ihr sollt keine Versühnung
H3947
nehmen
H5315
für die Seele
H7523
des Totschlägers
H4191
; denn er ist des Todes
H7563
schuldig
H4191
, und er soll
H4191
des Todes
H4191
sterben .
32
H3724
Und sollt keine Versühnung
H3947
nehmen
H4733 H5892
für den, der zur Freistadt
H5127
geflohen
H7725
ist, daß er wiederkomme
H3427
, zu wohnen
H776
im Lande
H3548
, bis der Priester
H4194
sterbe .