ELB1905_Strongs(i)
30
H5707
Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen
H4191
soll
H7523
man den Mörder
H7523
töten
H259
; aber ein
H5707
einzelner Zeuge
H6030
kann nicht wider einen Menschen aussagen
H5221
, daß er sterbe.
31
H5315
Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele
H7563
eines Mörders, der schuldig
H3947
ist
H4191
zu sterben
H4191
, sondern er soll
H4191
gewißlich getötet
H7523
werden .
32
H3427
Auch sollt ihr
H3947
keine Sühne annehmen
H4194
für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode
H3548
des Priesters
H7725
zurückkehre, um
H776
im Lande zu wohnen.
33
H776
Und ihr sollt das Land
H2610
nicht
H1818
entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut
H776
, das entweiht das Land
H776
; und für das Land
H3722
kann keine Sühnung
H1818
getan werden wegen des Blutes
H8210
, das darin vergossen
H1818
worden, außer durch das Blut
H8210
dessen, der es vergossen hat .