ELB1905_Strongs(i)
3
H5127
daß dahin fliehe
H5315
ein Totschläger, der jemand
H7684
aus Versehen
H5221
, unabsichtlich, erschlagen
H7523
hat
H1847
; und
H1350
sie seien euch zur Zuflucht vor dem Bluträcher .
4
H622
Und er
H259
soll in eine
H5892
von diesen Städten
H5127
fliehen
H5975
, und an dem Eingang des Stadttores stehen
H6607
und vor
H241
den Ohren
H2205
der Ältesten
H5892
jener Stadt
H1697
seine Sache
H8179
vorbringen; und sie sollen ihn zu sich in die Stadt
H4725
aufnehmen und ihm einen Ort
H5414
geben
H1696
, daß er bei ihnen
H3427
wohne .
5
H310
Und
H7291
wenn der Bluträcher ihm nachjagt
H7523
, so sollen sie den Totschläger
H3027
nicht in seine Hand
H5221
ausliefern; denn er
H1350
hat
H7453
seinen Nächsten
H1847
unabsichtlich erschlagen, und er haßte ihn vordem nicht.
6
H935
Und er
H5892
soll in jener Stadt
H3427
wohnen
H834
, bis
H6440
er vor
H5712
der Gemeinde
H4941
zu Gericht
H5975
gestanden
H7523
hat
H4194
, bis zum Tode
H1419
des Hohenpriesters
H3117
, der in jenen Tagen
H5892
sein wird; alsdann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt
H1004
und in sein Haus
H5892
kommen, in die Stadt
H5127
, aus welcher er geflohen
H7725
ist . -