ELB1905_Strongs(i)
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H935
Und er
H5892
soll in jener Stadt
H3427
wohnen
H834
, bis
H6440
er vor
H5712
der Gemeinde
H4941
zu Gericht
H5975
gestanden
H7523
hat
H4194
, bis zum Tode
H1419
des Hohenpriesters
H3117
, der in jenen Tagen
H5892
sein wird; alsdann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt
H1004
und in sein Haus
H5892
kommen, in die Stadt
H5127
, aus welcher er geflohen
H7725
ist . -