Luther1545_Strongs(i)
2
H559
Sage
H1121
den Kindern
H3478
Israel
H1696
und sprich
H376
zu ihnen: Wenn ein Mann
H802
oder Weib
H5087
ein sonderlich Gelübde
H6381
tut
H3068
dem HErrn
H5144
, sich zu enthalten,
3
H3196
der soll sich Weins
H7941
und starken Getränks
H5144
enthalten
H2558
, Weinessig
H7941
oder starken Getränks
H2558
Essig
H8354
soll er auch nicht trinken
H4952
, auch nichts
H6025
, das aus Weinbeeren
H3892
gemacht wird; er soll weder frische
H3002
noch dürre
H6025
Weinbeeren
H398
essen,
4
H3117
solange
H5145
solch sein Gelübde
H398
währet; auch soll er nichts essen
H1612
, das man vom Weinstock
H6213
macht
H2785
, weder Weinkern
H2085
noch Hülsen .
5
H3117
Solange die Zeit
H5088
solches seines Gelübdes
H8593
währet, soll kein Schermesser
H5674
über
H7218
sein Haupt
H3117
fahren, bis daß die Zeit
H3068
aus sei, die er dem HErrn
H4390
gelobet hat
H6918
; denn er ist heilig
H6545
und soll das Haar
H7218
auf seinem Haupt
H1431
lassen frei wachsen .