Luther1545_Strongs(i)
25
H251
Wenn dein Bruder
H4376
verarmet und verkauft
H272
dir seine Habe
H7138
, und sein nächster
H935
Freund kommt
H1350
zu ihm, daß er‘s löse, so soll er‘s lösen
H251
, was sein Bruder
H1350
verkauft hat .
26
H1350
Wenn aber jemand keinen Löser hat
H5381
und kann
H3027
mit seiner Hand
H4672
so viel zuwege bringen
H376
, daß er‘s ein
H1353
Teil löse,
27
H2803
so soll man rechnen
H8141
von dem Jahr
H376
, da er
H4465
‘s hat
H4376
verkauft
H7725
, und dem Verkäufer die übrigen Jahre wieder
H7725
einräumen, daß er wieder
H272
zu seiner Habe komme.
28
H3027
Kann aber seine Hand
H1767
nicht so
H4672
viel finden
H7725
, daß eines Teils ihm wieder
H4465
werde, so soll, daß er verkauft hat
H8141
, in
H3027
der Hand
H7069
des Käufers
H3104
sein bis zum Halljahr
H3104
; in demselben
H7725
soll es ausgehen, und er wieder
H272
zu seiner Habe
H3318
kommen .
29
H376
Wer ein
H4186
Wohnhaus
H4376
verkauft
H2346
inner der Stadtmauer
H4465
, der hat
H8141
ein ganz Jahr
H1353
Frist, dasselbe wieder zu lösen
H1353
; das soll
H3117
die Zeit
H8552
sein, darinnen er‘s lösen mag.
30
H1350
Wo er‘s
H8549
aber nicht löset, ehe denn das ganze
H8141
Jahr
H4390
um ist
H7069
, so soll‘s der Käufer
H6965
ewiglich behalten
H1004
und
H1755
seine Nachkommen
H5892
, und
H3318
soll nicht los ausgehen
H3104
im Halljahr .
31
H1004
Ist‘s aber ein Haus
H2691
auf dem Dorfe
H2346
, da keine Mauer
H5439
um
H7704
ist, das soll man dem Felde
H776
des Landes
H2803
gleich rechnen
H1353
und soll los werden
H3104
und im Halljahr
H3318
ledig ausgehen .
32
H5892
Die Städte
H3881
der Leviten
H1004
und die Häuser
H5892
in den Städten
H272
, da ihre Habe
H5769
innen ist, mögen immerdar
H1353
gelöset werden .