Luther1545_Strongs(i)
2
H1121
Rede mit den Kindern
H3478
Israel
H1696
und sprich
H776
zu ihnen: Wenn ihr ins Land
H935
kommt
H559
, das ich
H5414
euch geben
H776
werde, so soll das Land
H3068
seine Feier dem HErrn
H7673
feiern,
3
H8337
daß du sechs
H8141
Jahre
H7704
dein Feld
H2232
besäest
H8337
und sechs
H8141
Jahre
H3754
deinen Weinberg
H2168
beschneidest
H622
und sammelst
H8393
die Früchte ein.
4
H7637
Aber im siebenten
H8141
Jahr
H776
soll das Land
H7677
seine große
H3068
Feier dem HErrn
H7704
feiern, darin du dein Feld
H2232
nicht besäen
H3754
noch deinen Weinberg
H2168
beschneiden sollst .
5
H7105
Was aber von ihm selber nach deiner Ernte
H5599
wächst
H7114
, sollst du nicht ernten
H6025
, und die Trauben
H5139
, so ohne deine Arbeit wachsen
H1219
, sollst du nicht lesen
H776
, dieweil es ein Feierjahr ist des Landes .
6
H776
Sondern die Feier des Landes
H5650
sollt ihr darum halten, daß du davon essest, dein Knecht
H519
, deine Magd
H1481
, dein Taglöhner, dein Hausgenoß, dein Fremdling bei dir,
7
H929
dein Vieh
H2416
und die Tiere
H776
in deinem Lande
H8393
. Alle Früchte
H398
sollen Speise sein .
8
H7651
Und du sollst zählen solcher Feierjahre sieben
H7651
, daß sieben
H8141
Jahre
H5608
siebenmal gezählet werden
H3117
und die Zeit
H8672
der sieben Feierjahre mache neunundvierzig Jahre.
9
H7782
Da sollst du die Posaune
H5674
lassen blasen
H5674
durch
H776
all euer Land
H6218
am zehnten
H3117
Tage
H7637
des siebenten
H2320
Monden
H3725
, eben am Tage der Versöhnung .
10
H3427
Und ihr
H776
sollt das
H8141
fünfzigste Jahr
H6942
heiligen
H376
und sollt es ein
H7121
Erlaßjahr heißen
H8141
im Lande allen, die drinnen wohnen; denn es ist euer Halljahr
H376
, da soll ein
H7725
jeglicher bei euch
H7725
wieder
H272
zu seiner Habe
H4940
und zu seinem Geschlecht kommen.
11
H8141
Denn das fünfzigste Jahr
H3104
ist euer Halljahr
H2232
; ihr sollt nicht säen
H5599
, auch, was von ihm selber wächst
H7114
, nicht ernten
H5139
, auch was ohne Arbeit wächst
H1219
im Weinberge, nicht lesen .
12
H3104
Denn das Halljahr
H6944
soll unter euch heilig
H398
sein. Ihr sollt aber essen
H7704
, was das Feld
H8393
trägt .
14
H3027
Wenn du
H4465
nun etwas
H5997
deinem Nächsten
H4376
verkaufst
H5997
oder ihm
H376
etwas abkaufst, soll keiner
H251
seinen Bruder
H3238
übervorteilen,
15
H310
sondern nach
H4557
der Zahl
H3104
vom Halljahr
H5997
an sollst du es von ihm
H7069
kaufen
H4557
; und was die
H8141
Jahre
H8393
hernach tragen mögen
H4376
, so hoch soll er dir‘s verkaufen .
16
H6310
Nach
H7230
der Menge
H8141
der Jahre
H4736
sollst du den Kauf
H7235
steigern
H8141
und nach der Wenige der Jahre
H4736
sollst du den Kauf
H6310
ringern; denn er soll dir‘s, nachdem
H8393
es tragen mag
H4376
, verkaufen .
17
H3238
So übervorteile
H376
nun keiner
H5997
seinen Nächsten
H3372
, sondern fürchte
H430
dich vor deinem GOtt
H3068
; denn ich bin der HErr
H430
, euer GOtt .
18
H6213
Darum tut
H2708
nach meinen Satzungen
H8104
und haltet
H4941
meine Rechte
H3427
, daß ihr
H6213
danach tut
H776
, auf daß ihr im Lande
H983
sicher wohnen möget.
19
H776
Denn das Land
H6529
soll euch seine Früchte
H5414
geben
H3427
, daß ihr
H398
zu essen
H7648
genug
H983
habet und sicher darinnen wohnet.
20
H559
Und ob du würdest sagen
H398
: Was sollen wir essen
H7637
im siebenten
H8141
Jahr
H2232
? denn wir säen
H622
nicht, so sammeln
H8393
wir auch kein Getreide ein:
21
H6680
da will
H1293
ich meinem Segen
H8345
über euch im sechsten
H8141
Jahr
H7969
gebieten, daß er soll dreier
H8141
Jahre
H8393
Getreide
H6213
machen,
22
H2232
daß ihr säet
H8066
im achten
H8141
Jahr
H3465
und von dem alten
H8393
Getreide
H398
esset
H8671
bis in das neunte
H8141
Jahr
H3465
, daß ihr vom alten
H398
esset
H8393
, bis wieder neu Getreide
H935
kommt .
23
H776
Darum sollt ihr das Land
H4376
nicht
H776
verkaufen ewiglich; denn das Land
H1616
ist mein, und ihr seid Fremdlinge
H8453
und Gäste vor mir.
25
H251
Wenn dein Bruder
H4376
verarmet und verkauft
H272
dir seine Habe
H7138
, und sein nächster
H935
Freund kommt
H1350
zu ihm, daß er‘s löse, so soll er‘s lösen
H251
, was sein Bruder
H1350
verkauft hat .
26
H1350
Wenn aber jemand keinen Löser hat
H5381
und kann
H3027
mit seiner Hand
H4672
so viel zuwege bringen
H376
, daß er‘s ein
H1353
Teil löse,
27
H2803
so soll man rechnen
H8141
von dem Jahr
H376
, da er
H4465
‘s hat
H4376
verkauft
H7725
, und dem Verkäufer die übrigen Jahre wieder
H7725
einräumen, daß er wieder
H272
zu seiner Habe komme.
28
H3027
Kann aber seine Hand
H1767
nicht so
H4672
viel finden
H7725
, daß eines Teils ihm wieder
H4465
werde, so soll, daß er verkauft hat
H8141
, in
H3027
der Hand
H7069
des Käufers
H3104
sein bis zum Halljahr
H3104
; in demselben
H7725
soll es ausgehen, und er wieder
H272
zu seiner Habe
H3318
kommen .
29
H376
Wer ein
H4186
Wohnhaus
H4376
verkauft
H2346
inner der Stadtmauer
H4465
, der hat
H8141
ein ganz Jahr
H1353
Frist, dasselbe wieder zu lösen
H1353
; das soll
H3117
die Zeit
H8552
sein, darinnen er‘s lösen mag.
30
H1350
Wo er‘s
H8549
aber nicht löset, ehe denn das ganze
H8141
Jahr
H4390
um ist
H7069
, so soll‘s der Käufer
H6965
ewiglich behalten
H1004
und
H1755
seine Nachkommen
H5892
, und
H3318
soll nicht los ausgehen
H3104
im Halljahr .
31
H1004
Ist‘s aber ein Haus
H2691
auf dem Dorfe
H2346
, da keine Mauer
H5439
um
H7704
ist, das soll man dem Felde
H776
des Landes
H2803
gleich rechnen
H1353
und soll los werden
H3104
und im Halljahr
H3318
ledig ausgehen .
32
H5892
Die Städte
H3881
der Leviten
H1004
und die Häuser
H5892
in den Städten
H272
, da ihre Habe
H5769
innen ist, mögen immerdar
H1353
gelöset werden .
33
H4465
Wer etwas
H3318
von
H3881
den Leviten
H3104
löset, der soll‘s verlassen im Halljahr
H1004
, es sei Haus
H5892
oder Stadt
H1350
, das er besessen hat
H1004
; denn die Häuser
H5892
in Städten
H3881
der Leviten
H272
sind ihre Habe
H8432
unter
H1121
den Kindern
H3478
Israel .
34
H7704
Aber das Feld
H4054
vor
H5892
ihren Städten
H4376
soll man nicht
H272
verkaufen; denn das ist ihr Eigentum
H5769
ewiglich .
35
H251
Wenn dein Bruder
H3027
verarmet und neben dir abnimmt, so sollst du ihn
H2388
aufnehmen
H1616
als einen Fremdling oder Gast
H2416
, daß er lebe neben dir.
36
H5392
Und sollst nicht Wucher
H3947
von ihm nehmen
H430
noch Übersatz, sondern sollst dich vor deinem GOtt
H3372
fürchten
H251
, auf daß dein Bruder
H2416
neben dir leben könne.
37
H3701
Denn du sollst ihm dein Geld
H5414
nicht
H5392
auf Wucher
H5414
tun
H400
, noch deine Speise auf Übersatz austun.
38
H3068
Denn ich bin der HErr
H430
, euer GOtt
H3318
, der euch aus
H4714
Ägyptenland
H776
geführet hat, daß ich euch das
H776
Land
H3667
Kanaan
H5414
gäbe
H430
und euer GOtt wäre.
39
H251
Wenn dein Bruder
H5650
verarmet neben dir und
H4376
verkauft
H5647
sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen
H5656
als einen Leibeigenen,
40
H8453
sondern wie ein Taglöhner und Gast
H8141
soll er bei dir sein und bis an das Halljahr
H5647
bei dir dienen .
41
H3318
Dann soll er von
H1121
dir los ausgehen und seine Kinder
H7725
mit ihm; und soll wiederkommen
H4940
zu seinem Geschlecht
H1
und zu seiner Väter
H272
Habe .
42
H5650
Denn sie sind meine Knechte
H3318
, die ich aus
H776
Ägyptenland
H4376
geführet habe; darum soll man sie nicht
H4466
auf leibeigene Weise verkaufen.
43
H6531
Und sollst nicht mit der Strenge
H7287
über sie herrschen
H3372
, sondern dich fürchten
H430
vor deinem GOtt .
44
H5650
Willst du aber leibeigene Knechte
H5650
und
H519
Mägde
H7069
haben, so sollst du sie kaufen
H1471
von den Heiden
H5439
, die um euch her sind,
45
H1481
von den Gästen, die Fremdlinge unter euch
H1121
sind, und
H4940
von ihren Nachkommen
H776
, die sie bei euch in eurem Lande
H3205
zeugen: dieselben sollt ihr
H272
zu eigen haben
46
H5157
und sollt sie besitzen
H1121
, und eure Kinder
H310
nach euch
H272
, zum Eigentum
H5769
für
H3423
und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein
H5647
lassen
H251
. Aber über eure Brüder
H1121
, die Kinder
H3478
Israel
H376
, soll keiner
H251
des andern
H7287
herrschen
H6531
mit der Strenge .
47
H1616
Wenn irgend ein Fremdling
H1616
oder Gast
H5381
bei dir zunimmt
H251
, und dein Bruder
H3027
neben ihm verarmet und sich
H1616
dem Fremdling
H8453
oder Gast
H4940
bei dir oder jemand von seinem
H6133
Stamm
H4376
verkauft,
48
H310
so soll er nach
H4376
seinem Verkaufen
H1353
Recht haben, wieder los zu werden
H259
, und es mag ihn jemand
H251
unter seinen Brüdern
H1350
lösen,
49
H1730
oder sein Vetter
H1730
oder Vetters
H1121
Sohn
H4940
, oder sonst sein nächster Blutsfreund seines Geschlechts
H3027
; oder so seine selbst Hand
H5381
so viel erwirbt
H1350
, so soll er
H1320
sich
H1350
lösen .
50
H2803
Und soll mit seinem Käufer rechnen
H8141
vom Jahr
H3117
an, da
H4376
er sich verkauft
H7069
hatte
H3104
, bis aufs Halljahr
H3701
; und das Geld
H4557
soll nach der Zahl
H8141
der Jahre
H8141
seines Verkaufens gerechnet werden; und soll sein Taglohn der ganzen Zeit mit einrechnen.
51
H8141
Sind noch viel Jahre
H1353
bis an das Halljahr, so soll
H6310
er nach
H7227
denselben desto mehr
H7725
zu lösen geben, danach er gekauft ist .
52
H6310
Sind aber
H4592
wenig
H8141
Jahre
H7604
übrig
H3104
bis an das Halljahr
H2803
, so soll er
H7725
auch danach wieder
H1353
geben zu seiner Lösung
H8141
und soll sein Taglohn von Jahr
H8141
zu Jahr mit einrechnen.