Leviticus 27:17-24

Luther1912_Strongs(i)
  17 H6942 Heiligt H7704 er seinen Acker H3104 H8141 vom Halljahr H6187 an, so soll er nach seinem Wert H6965 gelten .
  18 H7704 Hat er ihn H310 aber nach H3104 dem Halljahr H6942 geheiligt H3548 , so soll der Priester H3701 das Geld H2803 berechnen H6310 nach H3498 den übrigen H8141 Jahren H3104 H8141 zum Halljahr H1639 und ihn darnach geringer H6187 schätzen .
  19 H6942 Will aber der, so ihn geheiligt H7704 hat, den Acker H1350 lösen H2549 , so soll er den fünften H3701 Teil des Geldes H6187 , zu dem er geschätzt H3254 ist, draufgeben H6965 , so soll er sein werden .
  20 H7704 Will er ihn H1350 aber nicht lösen H4376 , sondern verkauft H7704 ihn H312 H376 einem andern H1350 , so soll er ihn nicht mehr lösen können;
  21 H7704 sondern derselbe Acker H3104 , wenn er im Halljahr H3318 frei H3068 wird, soll dem HERRN H6944 heilig H2764 sein wie ein verbannter H7704 Acker H3548 und soll des Priesters H272 Erbgut sein.
  22 H3068 Wenn aber jemand dem HERRN H7704 einen Acker H6942 heiligt H4736 , den er gekauft H272 H7704 hat und der nicht sein Erbgut ist,
  23 H3548 so soll der Priester H2803 berechnen H4373 , was er gilt H3104 H8141 bis an das Halljahr H3117 ; und soll desselben Tages H6187 solche Schätzung H5414 geben H3068 , daß sie dem HERRN H6944 heilig sei.
  24 H3104 H8141 Aber im Halljahr H7704 soll er H7725 wiedergelangen H7069 an den, von dem er ihn gekauft H272 hat, daß er sein Erbgut H776 im Lande sei.