Leviticus 27:17-24

Luther1545_Strongs(i)
  17 H7704 Heiliget er aber seinen Acker H8141 vom Halljahr H6942 an, so soll er nach seiner Würde H6965 gelten .
  18 H7704 Hat er ihn H310 aber nach H3104 dem Halljahr H2803 geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen H6310 nach H3498 den übrigen H8141 Jahren H8141 zum Halljahr H3548 und H1639 danach geringer H6187 schätzen;
  19 H1350 Will aber der, so ihn geheiliget hat H7704 , den Acker H1350 lösen H6965 , so soll H2549 er den fünften H3254 Teil H3701 des Geldes H6187 , über das er geschätzet ist H6942 , drauf geben, so soll er sein werden .
  20 H376 Will er H7704 ihn H1350 aber nicht lösen H4376 , sondern verkauft H7704 ihn H312 einem andern H1350 , so soll er ihn nicht mehr lösen,
  21 H7704 sondern derselbe Acker H3104 , wenn er im Halljahr H3068 los ausgehet, soll dem HErrn H6944 heilig H2764 sein, wie ein verbannter H7704 Acker H3318 ; und H3548 soll des Priesters H272 Erbgut sein.
  22 H7704 Wenn aber jemand einen Acker H3068 dem HErrn H6942 heiliget H272 , den er gekauft hat H4736 , und nicht sein Erbgut ist,
  23 H2803 so soll ihn der Priester rechnen H4373 , was er gilt H8141 , bis an das Halljahr H3548 ; und H3117 er soll desselben Tages H6187 solche Schätzung H5414 geben H3068 , daß er dem HErrn H6944 heilig H6187 sei .
  24 H8141 Aber im Halljahr H7725 soll er wieder H7704 gelangen an denselben, von dem er ihn H7069 gekauft H272 hat H776 , daß er sein Erbgut im Lande sei.