Luther1545_Strongs(i)
6
H4931
Und sollt es behalten
H6240
bis auf den vierzehnten
H3117
Tag
H2320
des Monden
H3605
. Und ein jegliches
H6951
Häuflein
H5712
im ganzen
H3478
Israel
H7819
soll es schlachten
H996
zwischen
H6153
Abends .
7
H1818
Und sollt seines Bluts
H3947
nehmen
H8147
und beide
H4201
Pfosten
H4947
an der Tür und die oberste Schwelle
H5414
damit bestreichen
H1004
an den Häusern
H398
, da sie es innen essen .
8
H1320
Und sollt also Fleisch
H398
essen
H3915
in derselben Nacht
H784
, am Feuer
H6748
gebraten
H4682
, und ungesäuert Brot
H398
, und sollt es mit bittern Salsen essen .
9
H4995
Ihr sollt es nicht roh
H398
essen
H7130
, noch mit
H4325
Wasser
H1310
gesotten
H784
, sondern am Feuer
H6748
gebraten
H7218
, sein Haupt
H3767
mit seinen Schenkeln und Eingeweide.