ELB1905_Strongs(i)
2
H7379
Du
H7227
sollst der Menge
H310
nicht folgen
H6030
zum Übeltun; und du sollst bei einem Rechtsstreit nicht antworten
H7227
, indem du dich der Menge
H310
nach
H5186
neigest, das Recht zu beugen .
4
H7725
Wenn du
H7794
den Ochsen
H341
deines Feindes
H2543
oder seinen Esel
H7725
umherirrend antriffst, sollst
H7725
du
H6293
ihn demselben jedenfalls zurückbringen.
5
H2543
Wenn du den Esel
H4853
deines Hassers unter seiner Last
H7257
liegen
H7200
siehst
H2308
, so hüte dich, ihn demselben zu überlassen; du sollst ihn jedenfalls mit ihm losmachen. -
7
H1697
Von der Sache
H8267
der Lüge
H5355
sollst du dich fernhalten; und den Unschuldigen
H6662
und Gerechten
H7368
sollst du nicht
H2026
töten
H6663
, denn ich werde den Gesetzlosen nicht rechtfertigen .