Exodus 21:28-36

Luther1545_Strongs(i)
  28 H7794 Wenn ein Ochse H376 einen Mann H802 oder Weib H4191 stößet, daß er stirbt H5619 , so soll H7794 man den Ochsen H5619 steinigen H1320 und sein Fleisch H398 nicht essen H1167 ; so ist der Herr H7794 des Ochsen H5355 unschuldig .
  29 H7794 Ist aber der Ochse H5056 vorhin stößig gewesen H5749 , und seinem Herrn ist‘s angesagt H376 , und er H8032 ihn nicht verwahret hat H4191 , und tötet H1167 darüber einen Mann H802 oder Weib H7794 , soll man den Ochsen H5619 steinigen H8104 , und sein H1167 Herr H4191 soll sterben .
  30 H7896 Wird man aber ein Geld auf ihn legen H5414 , so soll er geben H5315 , sein Leben H6306 zu lösen H7896 , was man ihm auflegt .
  31 H4941 Desselbigengleichen soll H6213 man mit ihm handeln H1121 , wenn er Sohn H176 oder H1323 Tochter stößet.
  32 H7794 Stößet er H5650 aber einen Knecht H519 oder Magd H113 , so soll er ihrem Herrn H7970 dreißig H3701 silberne H5414 Sekel geben H7794 , und den Ochsen H5619 soll man steinigen .
  33 H953 so jemand eine Grube H6605 auftut H3738 , oder gräbt H953 eine Grube H376 und H3680 decket sie nicht H5307 zu, und fällt H376 darüber ein H7794 Ochse H2543 oder Esel hinein,
  34 H1167 so soll‘s der Herr H953 der Grube H1167 mit H3701 Geld H7725 dem andern wieder H7999 bezahlen H4191 ; das Aas aber soll sein sein.
  35 H7794 Wenn jemandes Ochse H7453 eines andern H7794 Ochsen H376 stößet, daß er H4191 stirbt H2416 , so sollen sie den lebendigen H4376 Ochsen verkaufen H3701 und das Geld H2673 teilen H4191 und das Aas H2673 auch teilen .
  36 H7794 Ist‘s aber kund gewesen, daß der Ochse H8104 stößig vorhin gewesen ist, und sein H1167 Herr H8032 hat H7999 ihn nicht H7794 verwahret, so soll er H7794 einen Ochsen H7999 um den andern vergelten H4191 und das Aas H3045 haben .