Luther1545_Strongs(i)
2
H5650
So du einen ebräischen Knecht
H8337
kaufest, der soll dir sechs
H5647
Jahre dienen
H7637
; im siebenten
H8141
Jahr
H2670
soll er frei
H3318
ledig ausgehen .
3
H935
Ist
H1610
er ohne Weib
H3318
kommen
H1610
, so, soll er auch ohne Weib
H802
ausgehen. Ist er aber mit Weib
H3318
kommen
H802
, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.
4
H3205
Hat
H113
ihm aber sein Herr
H802
ein Weib
H5414
gegeben
H1323
und hat Söhne oder Töchter
H802
gezeuget, so soll das Weib
H1121
und die Kinder
H113
seines Herrn
H1610
sein; er aber soll ohne Weib
H3318
ausgehen .
5
H559
Spricht
H5650
aber der Knecht
H559
: Ich
H113
habe meinen Herrn
H157
lieb
H1121
und
H802
mein Weib
H2670
und Kind, ich will nicht frei
H3318
werden,
6
H5066
So bringe
H113
ihn sein Herr
H430
vor die Götter
H5066
und halte ihn an
H1817
die Tür
H4201
oder Pfosten
H7527
und bohre
H4836
ihm mit einem Pfriemen
H241
durch sein Ohr
H5647
; und er sei sein Knecht
H5769
ewig .
7
H4376
Verkauft
H376
jemand
H1323
seine Tochter
H519
zur Magd
H3318
, so soll sie nicht ausgehen
H5650
wie die Knechte .
8
H5869
Gefällt
H113
sie aber ihrem Herrn
H4376
nicht
H6299
und will ihr nicht zur Ehe helfen, so soll er sie zu lösen
H5237
geben. Aber unter ein fremd
H5971
Volk
H3259
sie zu verkaufen, hat
H4910
er nicht Macht
H898
, weil er sie verschmähet hat .
10
H312
Gibt er ihm aber eine andere
H3947
, so soll
H3682
er ihr an ihrem Futter, Decke
H5772
und Eheschuld
H1639
nicht abbrechen .
12
H5221
Wer einen Menschen schlägt
H376
, daß er
H4191
stirbt
H4191
, der soll des Todes
H4191
sterben .
13
H7760
Hat
H430
er ihm aber nicht nachgestellet sondern GOtt
H579
hat ihn lassen
H3027
ohngefähr in seine Hände
H4725
fallen, so will ich dir einen Ort
H5127
bestimmen, dahin er fliehen soll
14
H4191
Wo aber jemand
H7453
an seinem Nächsten
H2102
frevelt
H376
und
H6195
ihn mit List
H4196
erwürget, so sollst du denselben von meinem Altar
H3947
nehmen
H2026
, daß man ihn töte .
16
H1589
Wer einen Menschen stiehlt
H376
und
H3027
verkaufet, daß man ihn
H4672
bei ihm findet
H4191
, der soll des Todes
H4191
sterben .
18
H5307
Wenn sich
H582
Männer
H7378
miteinander hadern
H5221
, und einer schlägt
H7453
den andern
H68
mit einem Stein
H176
oder
H106
mit einer Faust
H376
, daß er
H4191
nicht stirbt
H4904
, sondern zu Bette liegt:
19
H6965
kommt er auf
H4938
, daß er ausgehet an seinem Stabe
H5221
so soll, der ihn schlug
H5352
, unschuldig
H1980
sein, ohne daß er ihm bezahle, was er versäumet hat
H5414
, und das Arztgeld gebe .
20
H5650
Wer seinen Knecht
H519
oder Magd
H5221
schlägt
H7626
mit einem Stabe
H376
, daß er
H4191
stirbt
H3027
unter seinen Händen
H5358
, der, soll
H5358
darum gestraft werden .
21
H5975
Bleibt
H389
er aber
H3117
einen oder zween Tage
H5358
, so soll er nicht darum gestraft werden
H8147
; denn es ist
H3701
sein Geld .
22
H582
Wenn sich Männer
H5327
hadern
H3318
und
H5062
verletzen
H802
ein schwanger Weib
H3206
, daß ihr die Frucht
H611
abgehet, und ihr kein Schade
H6064
widerfährt, so soll
H802
man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes
H1167
Mann
H7896
ihm auflegt
H6064
, und soll‘s
H5414
geben nach der Teidingsleute Erkennen.
24
H5869
Auge
H5869
um Auge
H8127
, Zahn
H8127
um Zahn
H3027
, Hand
H3027
um Hand
H7272
, Fuß
H7272
um Fuß,
26
H5650
Wenn jemand seinen Knecht
H519
oder seine Magd
H376
in ein
H5869
Auge
H5221
schlägt
H5869
und
H7843
verderbet
H2670
es, der soll sie frei
H7971
loslassen
H8478
um
H5869
das Auge .
27
H5650
Desselbigengleichen, wenn er seinem Knecht
H519
oder Magd
H8127
einen Zahn
H5307
ausschlägt
H2670
, soll er sie frei
H7971
loslassen
H8127
um den Zahn .
28
H7794
Wenn ein Ochse
H376
einen Mann
H802
oder Weib
H4191
stößet, daß er stirbt
H5619
, so soll
H7794
man den Ochsen
H5619
steinigen
H1320
und sein Fleisch
H398
nicht essen
H1167
; so ist der Herr
H7794
des Ochsen
H5355
unschuldig .
29
H7794
Ist aber der Ochse
H5056
vorhin stößig gewesen
H5749
, und seinem Herrn ist‘s angesagt
H376
, und er
H8032
ihn nicht verwahret hat
H4191
, und tötet
H1167
darüber einen Mann
H802
oder Weib
H7794
, soll man den Ochsen
H5619
steinigen
H8104
, und sein
H1167
Herr
H4191
soll sterben .
30
H7896
Wird man aber ein Geld auf ihn legen
H5414
, so soll er geben
H5315
, sein Leben
H6306
zu lösen
H7896
, was man ihm auflegt .
31
H4941
Desselbigengleichen soll
H6213
man mit ihm handeln
H1121
, wenn er Sohn
H176
oder
H1323
Tochter stößet.
32
H7794
Stößet er
H5650
aber einen Knecht
H519
oder Magd
H113
, so soll er ihrem Herrn
H7970
dreißig
H3701
silberne
H5414
Sekel geben
H7794
, und den Ochsen
H5619
soll man steinigen .
33
H953
so jemand eine Grube
H6605
auftut
H3738
, oder gräbt
H953
eine Grube
H376
und
H3680
decket sie nicht
H5307
zu, und fällt
H376
darüber ein
H7794
Ochse
H2543
oder Esel hinein,
34
H1167
so soll‘s der Herr
H953
der Grube
H1167
mit
H3701
Geld
H7725
dem andern wieder
H7999
bezahlen
H4191
; das Aas aber soll sein sein.
35
H7794
Wenn jemandes Ochse
H7453
eines andern
H7794
Ochsen
H376
stößet, daß er
H4191
stirbt
H2416
, so sollen sie den lebendigen
H4376
Ochsen verkaufen
H3701
und das Geld
H2673
teilen
H4191
und das Aas
H2673
auch teilen .