3H3196 der soll sich WeinsH7941und starken GetränksH5144enthaltenH2558, WeinessigH7941oder starken GetränksH2558EssigH8354soll er auch nicht trinkenH4952, auch nichtsH6025, das aus WeinbeerenH3892gemacht wird; er soll weder frischeH3002noch dürreH6025WeinbeerenH398essen,
4H3117 solangeH5145solch sein GelübdeH398währet; auch soll er nichts essenH1612, das man vom WeinstockH6213machtH2785, weder WeinkernH2085noch Hülsen .