ELB1905_Strongs(i)
14
H3899
Und Brot
H7039
und geröstete
H398
Körner und Gartenkorn sollt ihr nicht essen
H5704
bis
H3117
zu diesem selbigen Tage
H7133
, bis ihr die Opfergabe
H430
eures Gottes
H935
gebracht
H5769
habt: eine ewige
H2708
Satzung
H1755
bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
15
H7676
Und
H5608
ihr sollt euch zählen
H4283
vom anderen Tage
H3117
nach dem Sabbath, von dem Tage
H6016
, da ihr die Webe-Garbe
H935
gebracht
H7651
habt: es sollen sieben
H1961
volle Wochen sein .