ELB1905_Strongs(i)
7
H6924
Und
H5387
dem Fürsten
H6440
sollt ihr geben auf
H1366
dieser und
H6440
auf
H6285
jener Seite
H6944
des heiligen
H1366
Hebopfers und
H5892
des Eigentums der Stadt
H6944
, längs des heiligen
H5892
Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt
H753
, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge
H259
nach gleichlaufend einem
H5980
der Stammteile, welche von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.