ELB1905_Strongs(i) 8 H776 Als Land H3238 soll es ihm H272 gehören, als Eigentum H3478 in Israel H5387 ; und meine Fürsten H5971 sollen nicht mehr mein Volk H776 bedrücken, sondern das Land H1004 dem Hause H3478 Israel H7626 nach seinen Stämmen überlassen.