ELB1905_Strongs(i)
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H251
Wenn Brüder
H1121
beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn
H4191
, so soll
H802
das Weib
H2351
des Verstorbenen nicht
H259
auswärts eines
H2114
fremden
H935
Mannes werden; ihr
H2993
Schwager
H4191
soll
H3427
zu ihr eingehen und sie sich
H802
zum Weibe
H3947
nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.