Luther1912_Strongs(i)
1
H1590
Wenn ein Dieb
H4672
ergriffen
H4290
wird, daß er einbricht
H5221
, und wird dabei geschlagen
H4191
, daß er stirbt
H1818
, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.
2
H8121
Ist aber die Sonne
H2224
über ihn aufgegangen
H1818
, so soll man das Blutgericht
H7999
gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten
H4376
; hat er nichts, so verkaufe
H1591
man ihn um seinen Diebstahl .