34H4557 Nach der ZahlH705der vierzigH3117TageH3045, darin ihrH776das LandH3117erkundet habet, je ein TagH705soll ein Jahr gelten, daß sie vierzigH5771Jahre eure MissetatH5375tragenH3117, daß ihr inne werdet, was es sei, wennH8569ich die Hand abziehe .