Luther1545(i)
3 Welcher aus dem Hause Israel einen Ochsen oder Lamm oder Ziege schlachtet in dem Lager oder außen vor dem Lager
4 und nicht vor die Tür der Hütte des Stifts bringet, daß es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, der soll des Bluts schuldig sein, als der Blut vergossen hat, und solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk.
5 Darum sollen die Kinder Israel ihre Opfer, die sie auf dem freien Felde opfern wollen, vor den HERRN bringen, vor die Türe der Hütte des Stifts, zum Priester, und allda ihre Dankopfer dem HERRN opfern.
6 Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor der Tür der Hütte des Stifts und das Fett anzünden zum süßen Geruch dem HERRN;
7 und mitnichten ihre Opfer hinfort den Feldteufeln opfern, mit denen sie huren. Das soll ihnen ein ewiges Recht sein bei ihren Nachkommen.
8 Darum sollst du zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel, oder auch ein Fremdling, der unter euch ist, der ein Opfer oder Brandopfer tut,
9 und bringt's nicht,vor die Tür der Hütte des Stifts, daß er's dem HERRN tue, der soll ausgerottet werden von seinem Volk.