ELB1871(i)
17 wir selbst aber wollen uns eilends rüsten vor den Kindern Israel her, bis wir sie an ihren Ort gebracht haben; und unsere Kinder sollen in den festen Städten bleiben vor den Bewohnern des Landes.
18 Wir wollen nicht zu unseren Häusern zurückkehren, bis die Kinder Israel ein jeder sein Erbteil empfangen haben.
19 Denn wir wollen nicht mit ihnen erben jenseit des Jordan und weiterhin, denn unser Erbteil ist uns diesseit des Jordan gegen Sonnenaufgang zugekommen.
20 Da sprach Mose zu ihnen: Wenn ihr dieses tut, wenn ihr euch vor Jehova zum Streite rüstet,
21 und alle unter euch, die gerüstet sind, vor Jehova über den Jordan ziehen, bis er seine Feinde vor sich ausgetrieben hat,
22 und das Land vor Jehova unterjocht ist, und ihr danach zurückkehret, so sollt ihr schuldlos sein gegen Jehova und gegen Israel; und dieses Land soll euch zum Eigentum sein vor Jehova.