Luther1912(i)
19 Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,
20 Schade um Schade, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er hat einen Menschen verletzt, so soll man ihm wieder tun.
21 Also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.