Luther1545(i)
9 Und wo jemand vor ihm unversehens plötzlich stirbt, da wird das Haupt seines Gelübdes verunreiniget; darum soll er sein Haupt bescheren am Tage seiner Reinigung, das ist, am siebenten Tage.
10 Und am achten Tage soll er zwo Turteltauben bringen, oder zwo junge Tauben, zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
11 Und der Priester soll eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihn versöhnen, daß er sich an einem Toten versündiget hat, und also sein Haupt desselben Tages heiligen,