Leviticus 5:15-17

Luther1545(i) 15 Wenn sich eine SeeLE vergreift, daß sie es versiehet, und sich versündiget an dem, das dem HERRN geweihet ist, soll sie ihr Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Wandel von der Herde, der zween Sekel Silbers wert sei nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu, was er gesündiget hat an dem Geweiheten, soll er wiedergeben und das fünfte Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. 17 Wenn eine SeeLE sündiget und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, das sie nicht tun sollte, und hat es nicht gewußt, die hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig.