Luther1545
(i)
28 Man soll kein Verbanntes verkaufen, noch lösen, das jemand dem HERRN verbannet von allem, das sein ist, es seien Menschen Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist das Allerheiligste dem HERRN.
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.