ELB1905(i)
28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jahwe verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jahwe hochheilig.
29 Alles, was Eig. alles Verbannte, das an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden.