ELB1905(i)
7 so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben; und der Täter W. er soll seine Schuld erstatten nach ihrer vollen Summe und soll das Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, an welchem er sich verschuldet hat.
8 Und wenn der Mann keinen Blutsverwandten dasselbe Wort wie: Löser hat, um diesem die Schuld zu erstatten, so soll die Schuld, welche Jahwe erstattet wird, dem Priester gehören außer dem Widder der Versöhnung, womit man Sühnung für ihn tut.