Luther1912(i)
1 Ich sage aber: Solange der Erbe unmündig ist, so ist zwischen ihm und einem Knecht kein Unterschied, ob er wohl ein Herr ist aller Güter;
2 sondern er ist unter den Vormündern und Pflegern bis auf die Zeit, die der Vater bestimmt hat.
3 Also auch wir, da wir unmündig waren, waren wir gefangen unter den äußerlichen Satzungen.
4 Da aber die Zeit erfüllet ward, sandte Gott seinen Sohn, geboren von einem Weibe und unter das Gesetz getan,