Luther1545_Strongs(i)
22
H582
Wenn sich Männer
H5327
hadern
H3318
und
H5062
verletzen
H802
ein schwanger Weib
H3206
, daß ihr die Frucht
H611
abgehet, und ihr kein Schade
H6064
widerfährt, so soll
H802
man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes
H1167
Mann
H7896
ihm auflegt
H6064
, und soll‘s
H5414
geben nach der Teidingsleute Erkennen.