Luther1545(i)
10 Sage den Kindern Israel und sprich: Wenn jemand unrein über einem Toten, oder ferne von euch über Feld ist, oder unter euren Freunden, der soll dennoch dem HERRN Passah halten;
11 aber doch im andern Monden, am vierzehnten Tage zwischen Abends, und soll es neben ungesäuertem Brot und Salsen essen.
12 Und sollen nichts dran überlassen, bis morgen, auch kein Bein dran zerbrechen, und sollen's nach aller Weise des Passah halten.
13 Wer aber rein und nicht über Feld ist und läßt anstehen, das Passah zu halten, des Seele soll ausgerottet werden von seinem Volk, darum daß er seine Gabe dem HERRN nicht gebracht hat zu seiner Zeit; er soll seine Sünde tragen.
14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnet, der soll auch dem HERRN Passah halten und soll's halten nach der Satzung und Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen.