ELB1905(i)
10 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn irgend jemand von euch oder von euren Geschlechtern unrein ist wegen einer Leiche oder ist auf einem fernen Wege, so soll er dem Jahwe Passah feiern;
11 im zweiten Monat, am vierzehnten Tage, zwischen den zwei Abenden, sollen sie es feiern; mit Ungesäuertem und bitteren Kräutern sollen sie es essen;
12 sie sollen nichts davon übrig lassen bis an den Morgen, und sollen kein Bein an ihm zerbrechen; nach allen Satzungen des Passah sollen sie es feiern.
13 Der Mann aber, der rein und nicht auf dem Wege ist, und es unterläßt, das Passah zu feiern, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern; denn er hat die Opfergabe Jahwes nicht zur bestimmten Zeit dargebracht; selbiger Mann soll seine Sünde tragen.