ELB1905(i)
5 Alle die Tage des Gelübdes seiner Absonderung soll kein Schermesser über sein Haupt gehen; bis die Tage erfüllt sind, die er sich für Jahwe absondert, soll er heilig sein; er soll das Haar seines Hauptes frei wachsen lassen.
6 Alle die Tage, die er sich für Jahwe absondert, soll er zu keiner Leiche kommen.
7 Wegen seines Vaters und wegen seiner Mutter, wegen seines Bruders und wegen seiner Schwester, ihretwegen soll er sich nicht verunreinigen, wenn sie sterben; denn die Weihe O. Absonderung, wie [V. 4] seines Gottes ist auf seinem Haupte.
8 Alle die Tage seiner Absonderung ist er dem Jahwe heilig.
9 Und wenn jemand unversehens, plötzlich, bei ihm stirbt, und er das Haupt seiner Weihe O. Absonderung, wie [V. 4] verunreinigt, so soll er sein Haupt an dem Tage seiner Reinigung scheren; am siebten Tage soll er es scheren.