ELB1905(i)
15 und einen Korb mit Ungesäuertem: Feinmehlkuchen, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl; nebst ihrem dh. nebst den zu den Brand- und Friedensopfern gehörenden Speis- und Trankopfern. Vergl. [Kap. 15,3-11] Speisopfer und ihren dh. nebst den zu den Brand- und Friedensopfern gehörenden Speis- und Trankopfern. Vergl. [Kap. 15,3-11] Trankopfern.