ELB1905(i)
25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein.
26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jahwe gehört, W. das dem Jahwe erstgeboren wird das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jahwe.
27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung.
28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jahwe verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jahwe hochheilig.
29 Alles, was Eig. alles Verbannte, das an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden.
30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jahwe; er ist Jahwe heilig.
31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen.
32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe dh. des Hirten vorüberzieht, das Zehnte soll Jahwe heilig sein;
33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden.