ELB1905(i)
27 Und heilige die Brust des Webopfers und den Schenkel des Hebopfers, Eig. Hebe, dh. ein Opfer, das gen Himmel gehoben und so Gott geweiht wurde; dann auch eine Gabe überhaupt die gewoben und der gehoben worden ist von dem Einweihungswidder, von dem, der für Aaron, und von dem, der für seine Söhne ist;
28 und es soll Aaron und seinen Söhnen gehören als eine ewige Gebühr Eig. ein für ewig Bestimmtes von seiten der Kinder Israel, denn es ist ein Hebopfer; und es soll ein Hebopfer sein von seiten der Kinder Israel, von ihren Friedensopfern: ihr Hebopfer dem Jahwe.