ELB1905(i)
14 Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling O. Tagelöhner von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind.
15 An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: Damit er nicht über dich O. wider dich zu Jahwe schreie, und Sünde an dir sei.