ELB1905(i)
17 Du darfst in deinen Toren nicht essen den Zehnten deines Getreides und deines Mostes und deines Öles, noch die Erstgeborenen deines Rind- und deines Kleinviehes, noch alle deine Gelübde, die du tust, noch deine freiwilligen Gaben, noch das Hebopfer deiner Hand;
18 sondern vor Jahwe, deinem Gott, an dem Orte, welchen Jahwe, dein Gott, erwählen wird, sollst du es essen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit, der in deinen Toren ist; und du sollst dich vor Jahwe, deinem Gott, erfreuen an allem Geschäft deiner Hand.
19 Hüte dich, daß du den Leviten nicht verlässest, alle deine Tage in deinem Lande.