ELB1905(i)
36 Wenn aber jemand denkt, er handle ungeziemend mit seiner Jungfrauschaft, wenn er O. Jungfrau, wenn sie über die Jahre der Blüte hinausgeht, und es muß also geschehen, so tue er, was er will; er sündigt nicht: sie mögen heiraten.
37 Wer aber im Herzen feststeht und keine Not, sondern Gewalt hat über seinen eigenen Willen und dies in seinem Herzen beschlossen hat, seine Jungfrauschaft O. Jungfrau zu bewahren, der tut wohl.
38 Also, wer heiratet, O. verheiratet tut wohl, und wer nicht heiratet, O. verheiratet tut besser.
39 Ein Weib ist gebunden, so lange Zeit ihr Mann lebt; wenn aber der Mann entschlafen ist, so ist sie frei, sich zu verheiraten, an wen sie will, nur im Herrn.