ELB1871(i)
29 So der, welcher zu dem Weibe seines Nächsten eingeht: keiner, der sie berührt, wird für schuldlos gehalten werden. -
30 Man verachtet den Dieb nicht, wenn er stiehlt, um seine Gier zu stillen, weil ihn hungert;
31 und wenn er gefunden wird, kann er siebenfach erstatten, kann alles Gut seines Hauses hingeben.
32 Wer mit einem Weibe Ehebruch begeht, ist unsinnig; wer seine Seele verderben will, der tut solches.
33 Plage und Schande wird er finden, und seine Schmach wird nicht ausgelöscht werden.