Proverbs 6:29-33

ELB1871(i) 29 So der, welcher zu dem Weibe seines Nächsten eingeht: keiner, der sie berührt, wird für schuldlos gehalten werden. - 30 Man verachtet den Dieb nicht, wenn er stiehlt, um seine Gier zu stillen, weil ihn hungert; 31 und wenn er gefunden wird, kann er siebenfach erstatten, kann alles Gut seines Hauses hingeben. 32 Wer mit einem Weibe Ehebruch begeht, ist unsinnig; wer seine Seele verderben will, der tut solches. 33 Plage und Schande wird er finden, und seine Schmach wird nicht ausgelöscht werden.