ELB1871(i)
16 Und im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, ist Passah dem Jehova.
17 Und am fünfzehnten Tage dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden.
18 Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
19 Und ihr sollt dem Jehova ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Farren und einen Widder und sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;
20 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder;
21 je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;
22 und einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun.
23 Außer dem Morgen-Brandopfer, das zum beständigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern.
24 Solches sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem Jehova; nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden.
25 Und am siebten Tage soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.